1. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz, z. B. wenn die von uns erhaltenen Objektinformationen an Dritte weitergegeben werden und dies zu einem Vertragsabschluss ohne unsere Einschaltung führt.
  2. Unsere Angebote sind hinsichtlich des Objektes freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
  3. Diese Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Objektangaben basieren auf Informationen des Auftraggebers. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden.
  4. Ist ein durch uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist der Empfänger verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen die Vorkenntnis nachzuweisen, andernfalls das Zustandekommen eines Kauf- bzw. Mietvertrages als durch uns ursächlich betrachtet wird. 
  5. Objektreservierung erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. 
  6. Mündliche Vereinbarungen, die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen schriftlichen Auftrag ändern oder ergänzen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wismar. 
  8. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.


  1. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustandegekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovion zu zahlen.
  2. Die vom Käufer zu leistende Nachweis- oder Vermittlungsprovision beträgt bei Grundstückskäufen von bebauten und unbebauten Objekten 5,98 % der Kaufsumme, unbeschadet einer Gebühr des Verkäufers.
  3. Die vom Mieter zu leistende Nachweis- oder Vermittlungsprovision beträgt bei Vermietungen von Wohnungen 2,38 Monatsmieten, unbeschadet einer Gebühr des Vermieters.
  4. Die vom Mieter bzw. Pächter zu leistende Nachweis- oder Vermittlungsprovision bei Vermietung oder Verpachtung von gewerblich genutzten Räumlichkeiten beträgt bei Vermietungen und Verpachtungen 2,38 Monatsmieten, unbeschadet einer Gebühr des Vermieters bzw. Verpächters.
  5. Alle Provisionen verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
  6. Die Provision ist fällig und zahlbar am Tag des Vertragsabschlusses. Der Makler ist berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden.
  7. Die Provionspflicht besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unseren Bedingungen abweichen, desgleichen wenn ein anderes wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustandekommt oder ein Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung stattfindet. Die Provionspflicht entfällt ebenfalls nicht, wenn der Vertrag aufgrund unseres Nachweises ohne uns direkt zum Abschluss kommt oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben.
 
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